Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Team Wuff
Herrmann & Kaps GbR



§ 1	Geltung und Vertragsinhalt

1.1	Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Vertragsbestandteil sämtlicher Verträge zwischen 
der Hundeschule Team Wuff Herrmann & Kaps GbR – nachfolgend auch „Hundeschule“ – und Kunden, 
die Dienstleistungen der Hundeschule (Einzel- und Gruppentraining, mobiles Coaching und vor Ort beim Kunden, 
Kaufberatung Hund etc. – nachfolgend auch „Coaching“ – in Anspruch nehmen oder an Spaziergängen/Social Walks, „Hundeurlauben“, 
Seminaren, Webinaren, Workshops etc. (nachfolgend auch „Veranstaltungen“) teilnehmen, die von der Hundeschule organisiert 
und durchgeführt werden.

1.2	Der Kunde erhält im Rahmen der Coachings und Veranstaltungen lösungsorientierte Handlungsvorschläge, 
Informationen und Anleitungen. Die Hundeschule schuldet lediglich Beratungsleistungen; die Hundeschule schuldet keinen Ausbildungs-, 
Beratungs- oder Lernerfolg.

1.3	Die Themen und Inhalte von Veranstaltungen richten sich jeweils nach den Vorankündigungen und Angeboten der Hundeschule.


§ 2	Preise

2.1	Die Preise für die Leistungen und Angebote der Hundeschule richten sich nach der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses 
geltenden Preisliste, die die Hundeschule auf Ihrer Internetpräsenz www.hundeschule-team-wuff.com veröffentlicht. 
Davon abweichend können die Preise für Leistungen der Hundeschule auch individuell, insbesondere nach Leistungsgegenstand, 
Art des Coaching, Coaching-Inhalten oder -Formen vereinbart werden.

2.2	Die Teilnahmegebühren für Veranstaltungen richten sich jeweils nach den Angeboten bzw. Ankündigungen.

2.3	Sämtliche Preisangaben und Teilnahmegebühren verstehen sich inklusive Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe, 
soweit Umsatzsteuer abzuführen ist.


§ 3	Teilnahme eines Hundes an Coachings, Zusammensetzung von Coaching Gruppen, Ort und Zeit der Coachings, Übertragbarkeit 

3.1	Ein Hund darf an Coachings nur dann teilnehmen, wenn der Kunde mit dem 
Anmeldeformular der Hundeschule in Textform erklärt hat, dass

a)	der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und über Impfschutz gegen die im Anmeldeformular 
des Kunden jeweils konkret bezeichneten Erkrankungen verfügt. Die Hundeschule ist berechtigt, die Vorlage eines Impfpasses
 oder anderer Impfnachweises zu verlangen,

b)	der Hund – soweit rechtlich vorgeschrieben – ordnungsbehördlich gemeldet ist bzw. der Kunde 
– soweit rechtlich vorgeschrieben – über eine Erlaubnis zur Haltung seines Hundes verfügt,

c)	für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist und besteht,

d)	der Hund nicht unter Erkrankungen leidet, die seine Leistungsfähigkeit einschränken, oder Verhaltensauffälligkeiten 
wie z.B. übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit zeigt. bzw. der Kunde im Anmeldeformular angegeben hat, 
unter welchen leistungsbeeinträchtigenden Erkrankungen der Hund leidet und/oder welche Verhaltensauffälligkeiten, 
übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit zeigt sowie 

e)	keine ordnungsbehördlichen Verfügungen (z.B. Leinen- und Maulkorbzwang, Gefährlichkeitsfeststellung) 
gegenüber dem Hund ergangen sind bzw. der Kunde im Anmeldeformular solche angegeben hat.

Der Kunde hat der Hundeschule unverzüglich in Textform mitzuteilen, 
wenn nach der Anmeldung des Hundes Änderungen bezüglich der zu a) bis e) genannten Sachverhalte eintreten.

3.2	Während der Coachings ist der Kunde verpflichtet, den Anweisungen des/der für die Hundeschule tätigen Coaches zu folgen 
und an einem störungsfreien Ablauf der Ausbildung mitzuwirken.

3.3	Die Hunde sind während der Coachings und Veranstaltungen generell an der Leine zu führen, es sei denn, 
die Hundeschule weist den Kunden ausdrücklich an, seinen Hund abzuleinen. 
Das Ableinen des Hundes geschieht auf alleinige Verantwortung des Kunden. 
Die Verwendung von Stachelhalsbändern sowie sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel ist untersagt. 
Der Kunde ist für die Funktionsfähigkeit und Geeignetheit seiner Ausrüstung verantwortlich.

3.4	Die Verwendung von Reizobjekten, Futter („Leckerlis“), oder Ausbildungshilfen (wie z.B. „Trainings-Discs“) 
während der Coachings ist nur nach vorheriger Absprache mit der Hundeschule zulässig.

3.5	Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Beginn des Coachings oder der Veranstaltung über die Läufigkeit seiner Hündin 
zu informieren. Soweit der Ablauf von Coachings und Veranstaltungen aufgrund der Läufigkeit einer Hündin beeinträchtigt wird, 
behält sich die Hundeschule vor, die Hündin zeitweise von Coachings, die in Gruppen stattfinden, oder Veranstaltungen auszuschließen. 
Aus diesem Grund versäumte Coachings und Veranstaltungen werden nach Abstimmung mit dem Kunden 
und unter Berücksichtigung der Kapazitäten der Hundeschule und des aktuellen Leistungsangebots nachgeholt.

3.6	Die Zuordnung eines Kunden/Hundes zu einer Coaching-Gruppe erfolgt durch die Hundeschule.

3.7	Die Hundeschule ist jederzeit berechtigt, bei Unverträglichkeit von Hunden untereinander den Kunden 
und/oder seinen Hund einer anderen Coaching-Gruppe zuzuordnen. Die Hundeschule ist des Weiteren berechtigt, 
ein Coaching nach eigenem Ermessen abzubrechen oder Kunden zeitweise oder dauerhaft aus einer Coaching-Gruppe 
oder von einer Veranstaltung auszuschließen, wenn

a)	es zu anhaltenden aggressiven Auseinandersetzungen oder Unverträglichkeiten zwischen teilnehmenden Hunden kommt oder

b)	Kunden Anweisungen der Hundeschule trotz einer Abmahnung nicht befolgen oder

c)	Kunden trotz einer Abmahnung durch die Hundeschule während der Ausbildung tierschutzwidrige Hilfsmittel nutzen 
oder gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen oder

d)	von Kunden oder von Hunden Gefahren insbesondere für Menschen oder andere Hunde oder Störungen des Coachings 
oder einer Veranstaltung ausgehen und der Kunde die Gefahr oder die Störung trotz Aufforderung der Hundeschule nicht unverzüglich 
unterlässt bzw. unterbindet.

3.8	In den Fällen des Ausschlusses gemäß Absatz 3.7 a) erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Vergütung für das abgebrochene 
oder entfallende Coaching, es sei denn, das abgebrochene oder entfallende Coaching wird wiederholt oder der Kunde wird einer 
anderen Coaching-Gruppe zugewiesen. In den übrigen Fällen des Ausschlusses, Absatz 3.7 b) – d), erfolgt keine Rückerstattung 
der Vergütung für das Coaching oder die Veranstaltung, von der der Kunde ausgeschlossen wird.

3.9	Ort und Zeit der Coachings werden unter Berücksichtigung des Coaching-Ziels und -Gegenstands von der Hundeschule bestimmt 
und dem Kunden mitgeteilt.

3.10	Der Anspruch auf Inanspruchnahme von Coaching-Leistungen ist nicht auf Dritte übertragbar. 
Familienmitglieder des Kunden etc. können den Hund des Kunden in Abstimmung mit der Hundeschule während des Coachings führen.


§ 4	Kündigung des Vertrages durch die Hundeschule

Die Hundeschule ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen (außerordentliche Kündigung). 
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

4.1	ein Kunde die vereinbarte Vergütung bei Fälligkeit und trotz einer Mahnung der Hundeschule nicht zahlt,

4.2	ein Kunde sich vertragswidrig verhält, insbesondere die Regelungen gemäß § 3 1. a) – e) verletzt oder der Zuordnung 
zu einer anderen Coaching-Gruppe widerspricht,

4.3	ein Kunde oder ein Hund eines Kunden den/die für die Hundeschule tätigen Coach, 
andere Kunden oder Personen oder andere Hunde gefährdet,

4.4	ein Hund während der Ausbildung wiederholt aggressives oder zerstörerisches Verhalten – Aggression gegen Menschen 
oder Tiere, Zerstörung von Einrichtungen und Gegenständen der Hundeschule zeigt.


§ 5	Verhinderung, Verspätung, geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt bei Coachings und Veranstaltungen

5.1	Kann ein Coaching wegen Erkrankung oder Verhinderung des für die Hundeschule tätigen Coaches, 
aufgrund extremer Wetterverhältnisse oder anderer unvorhersehbarer, 
von der Hundeschule nicht zu vertretender Ereignisse nicht stattfinden, wird das Coaching in Abstimmung 
mit dem/den betroffenen Kunden zum frühestmöglichen Zeitpunkt ggfs. auch im Rahmen einer anderen Coaching-Gruppe 
und unter Berücksichtigung der Kapazitäten und des aktuellen Leistungsangebots der Hundeschule nachgeholt.

5.2	Erscheint ein Kunde nicht oder erheblich verspätet – mehr als 15 Minuten nach dem vereinbarten Beginn – 
zu einem vereinbarten Einzel-Coaching, besteht der Vergütungsanspruch der Hundeschule in voller Höhe fort. 
Gleiches gilt, wenn ein Kunde ein Coaching vor dessen Beendigung durch die Hundeschule verlässt. 
Erscheint der Kunde nicht innerhalb von 15 Minuten nach dem vereinbarten Trainingsbeginn, ist die Hundeschule berechtigt, 
den vereinbarten Trainingsort zu verlassen. Der Kunde hat keinen Anspruch, dass das – teilweise – versäumte Coaching nachgeholt 
oder das Coaching um den Zeitraum der Verspätung versetzt nachgeholt wird. Im Falle des Nichterscheinens des Kunden gilt dies nicht, 
wenn der Kunde die Teilnahme an dem Coaching 24 Stunden vor dessen Beginn absagt oder der Kunde sein Nichterscheinen 
z.B. wegen Krankheit oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse nicht zu vertreten hat. 
In diesem Fall wird das versäumte Coaching unter Berücksichtigung der Kapazitäten und Auslastung der Hundeschule nachgeholt.

5.3	Die Hundeschule ist berechtigt, Gruppen-Coachings abzusagen, zu verschieben oder Coaching-Gruppen zusammenzulegen, 
wenn nicht eine ausreichende Anzahl von Kunden zu dem Coaching erscheint bzw. Kunden ihre Teilnahme absagen. 
Das Coaching wird im Falle der Absage oder des Verschiebens unter Berücksichtigung der Kapazitäten und Auslastung 
der Hundeschule und des aktuellen Leistungsangebots nachgeholt.

5.4	Die Hundeschule ist berechtigt, Veranstaltungen bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. 
Die Hundeschule wird den betroffenen Kunden die Absage unverzüglich per e-mail mitteilen und den betroffenen Kunden 
die gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstatten. Gleiches gilt, wenn eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt 
oder anderen Umständen ausfällt, die die Hundeschule nicht zu vertreten hat.


§ 6	Rücktritt von Veranstaltungen durch den Kunden; vorzeitiges Verlassen der Veranstaltung

6.1	Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zurücktreten. 
Der Rücktritt ist per e-mail an die e-mail-Adresse info@hundeschule-team-wuff.de zu erklären.

6.2	Im Fall des Rücktritts vom Vertrag schuldet der Kunde eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10 % der Teilnahmegebühr. 
Zusätzlich schuldet der Kunde eine Stornogebühr bei Rücktritt

a)	bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn			30 % der Teilnahmegebühr

b)	bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn			80 % der Teilnahmegebühr

c)	weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn		100 % der Teilnahmegebühr

6.3	Der Kunde ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer für Veranstaltungen zu benennen. 
Die Hundeschule ist berechtigt, den benannten Ersatzteilnehmer aus berechtigten Gründen abzulehnen. 
Benennt der Kunde einen Ersatzteilnehmer, den die Hundeschule nicht ablehnen kann, oder findet die Hundeschule einen Ersatzteilnehmer, 
schuldet der Kunde im Fall des Rücktritts lediglich die Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10 % der Teilnahmegebühr.

6.4	Verlässt der Kunde eine Veranstaltung vor deren Beendigung, hat er keinen Anspruch auf teilweise Erstattung der Vergütung.


§ 7	Haftung; Hausordnung

7.1	Der Kunde nimmt auf eigenes Risiko an Coachings und Veranstaltungen der Hundeschule teil.

7.2	Für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Verfügungen, Anordnungen oder Auflagen, die in Bezug auf einen Hund erlassen worden sind, 
während des Coachings ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Die Hundeschule trifft insoweit keine wie auch immer 
geartete (Mit)Verantwortung.

7.3	Der Kunde haftet für alle von ihm und/oder seinem Hund während der Teilnahme an Coachings und Veranstaltungen 
verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Hund im Rahmen eines Coachings 
oder von Veranstaltungen auf Weisung der Hundeschule ableint.

7.4	Die Haftung der Hundeschule ist, soweit sich aus den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, 
ausgeschlossen. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, 
des Körpers, der Gesundheit oder aus der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten, 
die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf) 
sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Hundeschule, 
ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet die Hundeschule 
nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und begrenzt auf den Wert der Gegenleistung 
des Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.5	Die hier in § 7 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen 
der Hundeschule, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

7.6	Der Kunde stellt die Hundeschule von Schadensersatzansprüchen Dritter, die den Kunden während des Coachings begleiten, frei. 
Die Freistellung gilt nicht in den Fällen von Abs. 7.4 Sätze 2 und 3.

7.7	Auf dem Trainingsgelände der Hundeschule – soweit die Ausbildung dort stattfindet – und in den Veranstaltungsräumen gilt 
die Hausordnung der Hundeschule, die an den genannten Orten ausgehängt ist.


§ 8	Verwendung von Bildmaterial durch die Hundeschule, Erstellung von Bildmaterial durch den Kunden

8.1	Die Hundeschule ist berechtigt, während der Coachings und Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen von Kunden 
und/oder Hunden zu fertigen und diese Aufnahmen zur Darstellung des Coaching- und Veranstaltungsangebots 
auf ihrer Internetpräsenz www.hundeschule-team-wuff.com zu veröffentlichen oder für Fachpublikationen, Fachbücher, 
Lehr- und Schulungsunterlagen oder zu Werbezwecken zu verwenden, es sei denn, der Kunde widerspricht der Anfertigung 
und Nutzung solcher Bild- oder Tonaufnahmen durch Erklärung in Textform.

8.2	Der Kunde darf von Coachings und Veranstaltungen Bild- oder Tonaufzeichnungen auf welchem Speichermedium 
auch immer nur nach vorheriger Zustimmung der Hundeschule in Textform anfertigen. 
Der Kunde darf solche Bild- und Tonaufzeichnungen ausschließlich für private nicht gewerbliche Zwecke nutzen.


§ 9	Urheberrecht

Sämtliche Unterlagen, Arbeitspapiere, Konzepte, Anleitungen, Handouts, Bild- oder Tonmaterial etc. der Hundeschule, 
die dem Kunden im Rahmen und aus Anlass der Teilnahme an Coachings und Veranstaltungen ausgehändigt 
oder zugänglich gemacht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist ausschließlich für private Zwecke des Kunden erlaubt. 
Sämtliche Rechte im Sinne von § 15 UrhG – z.B. Vervielfältigung, Verbreitung, Wiedergabe durch Bild- und Tonträger etc. 
– stehen ausschließlich der Hundeschule zu. Dem Kunden sind sämtliche Verwertungshandlungen im Sinne von § 15 UrhG untersagt.


§ 10	Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, 
so bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen und der zwischen der Hundeschule und dem Kunden 
geschlossene Vertrag hiervon unberührt.


Stand: 02/2023



Hundeschule Team Wuff - Kontakt

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